Statuten
Art. 2 Zweck und Aufgaben
2.1 Zweck
Der Verband bezweckt die Wahrung und Förderung der politischen, wirtschaftlichen und beruflichen Interessen des Elektro- und Telematik-Installationsgewerbes im Kanton Thurgau. Der VThEI kann alle zur Erfüllung dieses Zweckes notwendigen, den Interessen des Berufsstandes entsprechende Massnahmen treffen.
2.2 Aufgaben
Dem VThEI obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Förderung und Erhaltung eines freien und selbständigen Elektro- und Telematik-Installationsgewerbes sowie Förderung und Erhaltung eines hohen Qualitätsstandards;
- Förderung des Lehrlingswesens, der Lehrlingsausbildung und der Fachschulen;
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Mitglieder sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
- Förderung guter Arbeits- und Sozialverhältnisse;
- Einflussnahme auf die Politik, Verwaltung und Behörden, soweit dadurch die Berufsinteressen berührt werden;
- Information und Beratung der Mitglieder des VThEI;
- Pflege der Kollegialität unter den Mitgliedern.
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